Tel. 034 448 46 40

Absenzen und Urlaube
Fünf freie Halbtage
Die fünf Halbtage können ohne Gesuchstellung und ohne Angabe eines Grundes frei gewählt werden.
Die Klassenlehrperson ist spätestens am Vortag über die geplante Abwesenheit informiert.
Die Formulare haben Sie zu beginn des Schuljahres von der Lehrperson erhalten. Im Downloadbereich unserer Website können Sie das Formular herunterladen.
Eine Übertragung nicht bezogener Halbtage auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht gestattet.
Das Nacharbeiten des verpassten Unterrichtsstoffes liegt in der Verantwortung der Eltern, bzw. der Kinder.
Entschuldigte Absenzen
Krankheit oder Unfall des Kindes
Krankheit in der Familie des Kindes
Wohnungswechsel der Familie
Private Arzt- oder Zahnarzttermine, Beratungen und Abklärungen auf der Erziehungsberatung
Die Schulleitung kann in besonderen Fällen zusätzlich weitere Entschuldigungsgründe anerkennen.
Sind die Absenzen nicht begründet oder werden sie nicht ordnungsgemäss der Klassenlehrkraft bekannt gegeben, gelten sie als unentschuldigt.
Dispensationsgesuche
Begründete Dispensationsgesuche sind spätestens vier Wochen vor Abwesenheitsbeginn der Schulleitung schriftlich einzureichen.
Zum Beispiel:
Ferien der Eltern, wenn sie aus beruflichen Gründen nicht während den Schulferien möglich sind.
Ferien, wenn Kinder in verschiedenen Schulen sind.
Für Dispensationsgesuche sind, wenn möglich, die fünf freien Halbtage einzusetzen.
Für verpassten Unterricht wegen Absenzen und Dispensationen wird kein Nachholunterricht erteilt. Die Eltern sind verantwortlich, dass der Unterrichtsstoff nachgearbeitet wird.
Bei länger dauernden Abwesenheiten wegen Krankheit oder Unfall kann Nachholunterricht erteilt werden.
(Auszug nach DVAD 2007)