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Gesundheit

 

Schulärztliche Untersuchung

 

Erste Untersuchung

Die Kinder werden im zweiten Semester des zweiten Kindergartenjahres erstmals untersucht; Kinder, die das zweite Kindergartenjahr nicht besuchen, werden im ersten Semester des ersten Primarschuljahres untersucht. 

Die Untersuchung umfasst namentlich

  • Erhebung einer Anamnese mit den Eltern anhand eines Fragebogens oder in einem Gespräch,

  • Kontrolle des Impfstatus, allenfalls Empfehlung oder Durchführung (mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters) von Impfungen,

  • Untersuchung der Augen und des Gehörs (mit Audiometrie),

  • Erfassung schulrelevanter Beeinträchtigungen, insbesondere hinsichtlich Motorik, Sprache und Entwicklung,

  • Messung der Grösse und des Gewichts.

 

Schularzt für die Kindergartenstufe ist
Dr. med. K. Stüdi, emme-praxis, Hauptstrasse 10, 3422 Kirchberg, 034 445 21 05

 

Zweite Untersuchung

Die zweite Untersuchung findet im vierten Schuljahr der Primarstufe statt.

Sie umfasst namentlich

  • Erhebung einer Anamnese mit den Eltern anhand eines Fragebogens oder in einem Gespräch,

  • Kontrolle des Impfstatus, allenfalls Empfehlung oder Durchführung (mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters) von Impfungen,

  • Untersuchung der Augen und des Gehörs (mit Audiometrie),

  • Untersuchung des Bewegungsapparats, insbesondere hinsichtlich Skoliose, Beckentiefstand und Haltung,

  • Messung der Grösse und des Gewichts.

 

Schularzt für die Mittelstufe ist

Dr. med. Rolf Zundel, Praxis am Rehlipark, Solothurnstrasse 3A, 3422 Kirchberg, 034 445 13 31

 

Es steht den Eltern/Erziehungsberechtigten offen, die Untersuchungen von der Hausärztin/dem Hausarzt vornehmen zu lassen.

 

Schulzahnpflege

 

Zahnärtin/Zahnarzt
Die Eltern/Erziehungsberechtigten vereinbaren jährlich einen Termin mit der Zahnärztin/dem Zahnarzt für die obligatorische zahnärztliche Schüleruntersuchung. Die Kinder bringen jeweils vor den Herbstferien ein entsprechendes Aufgebot nach Hause.

Zahnpflegeunterricht
Frau Winkenbach, unsere Fachfrau für Zahnpflege, erteilt jährlich 1 Lektion stufengerechten Zahnpflegeunterricht inklusive Durchführung der Zahnreinigung.
In den Kalenderwochen 36, 50, 11 und 24 findet die Fluorzahnpflege mit der Klassenlehrperson während des Unterrichtes statt.

 

 

Kopfläuse

Kopfläuse machen vor Kindergärten und Schulen nicht halt. Oft beobachtet man ein gehäuftes Auftreten nach den Schulferien. Kopfläuse können lästig sein, sind aber nicht gefährlich. Hat man Läuse, juckt es meist und im schlimmsten Fall kommt es durch wiederholtes Kratzen zu lokalen Entzündungen. Kopfläuse übertragen keine Krankheiten!

Wie verbreiten sich Kopfläuse?

Kopfläuse können nicht springen, hüpfen, fliegen oder schwimmen, d.h. sie können nur im direkten Kopfkontakt von einem Haarschopf zum anderen krabbeln. Z.B. wenn Kinder spielen und dabei ihre Köpfe tatsächlich «zusammenstecken». Besonders betroffen sind Kindergartenkinder, Primarschüler und Primarschülerinnen sowie deren Familienangehörige. Kopfläuse überleben nur auf dem menschlichen Kopf und ernähren sich nur von menschlichem Blut. Ausgewachsene Kopfläuse sind ausserhalb des menschlichen Kopfes nicht überlebensfähig und können sich auch nicht vermehren. Es gibt deshalb z.B. in Kissen oder Plüschtieren keine «Kopflausnester», diese Gegenstände müssen also auch nicht speziell gereinigt oder, wie mancherorts auch schon gesehen, «tiefgekühlt» werden.

 

Wichtig für die Schule: Kopfläuse erst gar nicht in die Schule bringen

Häufig tauchen Kopfläuse in den Ferien auf, weil Kinder in dieser Zeit mehr Möglichkeiten haben, ihre Köpfe zusammenzustecken. Das begünstigt die Weiterverbreitung von Kopfläusen, die ja von Kopf zu Kopf krabbeln.

Daher empfehlen wir: Kontrollieren Sie jeweils in der letzten Ferienwoche Ihre Kinder auf Kopfläuse. Wenn Sie dabei lebende Kopfläuse finden, kontrollieren Sie alle Familienmitglieder. Und behandeln Sie noch vor dem Schulstart alle Familienmitglieder, bei denen Sie lebende Kopfläuse gefunden haben, mit einem Antikopflausmittel.


So können Sie dazu beitragen, dass Kopfläuse nicht auf andere Kinder übertragen werden.

Nach den Frühlings- und den Herbstferien werden alle Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule Kirchberg zur „Läuseuntersuchung“ aufgeboten. Unsere Läusefachfrau kontrolliert die Kinder. Bei Läusebefall werden die Eltern/Erziehungsberechtigten informiert und instruiert, wie das weitere Vorgehen ist. Sie werden in Absprache zur Läusefachfrau in die Nachkontrolle geschickt.

Bei akutem Läusebefall einzelner Klassen wird nach dem gleichen System vorgegangen.

Es kann auch vorkommen, dass Eltern/Erziehungsberechtigte von der Schule einen Brief erhalten, wenn die Lehrperson aufgrund von konkreten Wahrnehmungen vermutet, dass ein Kind Kopfläuse hat. Mit dem Brief informiert die Schule die Eltern/Erziehungsberechtigten darüber und bittet sie darum, das Kind auf Kopfläuse zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und, wenn Kopfläuse vorhanden sind, diese zu behandeln.

 

Download Läuseblatt

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