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Digitale Medien
Mit dem neuen Lehrplan wurde im Schuljahr 2018/2019 der neue Modullehrplan Medien und Informatik (M&I) eingeführt. Mit diesem Modullehrplan finden die Bereiche Medien, Informatik und Anwendungskompetenzen ab dem Zyklus 1 Eingang in den Unterricht der Volksschule. In der 5. und 6. Klasse steht für die Inhalte aus den Bereichen Medien und Informatik je eine Wochenlektion zur Verfügung.
Ab dem diesem Schuljahr (21/22) sind alle Klassen gemäss dem Medien- und Informatikkonzept von Kindergarten und der Primarschule Kirchberg ausgerüstet: Das bedeutet für die Primarschule eine 1:2 Ausstattung (2 Schüler*innen teilen sich 1 Gerät) und im Kindergarten eine 1:4 Ausstattung.
Medienregeln
Im Zusammenhang mit dieser Entwicklung wurden während des Schuljahres 2018/19 für alle geltende, stufenspezifische, einheitliche Medienregeln erarbeitet, welche jährlich überprüft und allenfalls angepasst werden. Für den 1. Zyklus gelten 2 Regeln, für die 3. und 4. Klasse deren 5 und für die 5. und 6. Klässler*innen alle 9 Medienregeln.
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Bildschirmzeit vereinbaren, Einsatz der Geräte, Nutzung des Internets:
Ich vereinbare mit meiner Lehrerin/meinem Lehrer, wann ich am Bildschirm arbeiten kann und welche Internetseiten ich besuchen darf. Ich arbeite mit stufengerechten Suchmaschinen. (Gilt für alle)
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Geräte sorgfältig behandeln:
Ich behandle die Geräte in unserer Schule mit Sorgfalt. Entdecke ich Schäden, informiere ich meine Lehrerin/meinen Lehrer. (Gilt für alle)
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Passwörter geheim halten:
Meine Passwörter sind mein Geheimnis. Ich verrate sie niemandem und versuche auch nicht, fremde Passwörter
herauszufinden. (Gilt für die 3.4.5.+6. Klasse)
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Vorsicht bei E-Mails und Anhängen:
Ich öffne nur E-Mails von Leuten, die ich kenne. Anhänge öffne ich nur mit Erlaubnis meiner Lehrerin/
meinem Lehrer. (Gilt für die 5.+6. Klasse)
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Netiquette:
Ich bin höflich zu anderen im Internet und beleidige oder schikaniere niemanden, denn auch am «anderen Ende» sitzt ein Mensch. (Gilt für die 5.+6. Klasse)
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Unangenehme Webseiten:
Seiten mit Darstellungen von Gewalt, Sex und Rassismus darf ich nicht anschauen. Das Netzwerk der Primarschule Kirchberg ist mit den vorgeschriebenen Schutzprogrammen gegen den Zugriff auf ungeeignete Inhalte im Internet geschützt. (Gilt für die 5.+6. Klasse)
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Quellenangabe:
Wenn ich für meine Arbeit in der Schule Bilder, Texte und Töne aus dem Internet verwende, gebe ich
die Quelle an. (Gilt für die 3.4.5.+6. Klasse)
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Persönliche Daten im Web:
Im Internet gebe ich niemals meinen vollen Namen, meine Adresse, meine Telefonnummer etc. an. (Gilt für die 5.+6. Klasse)
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Keine Programme downloaden und installieren:
Ich lade keine Programme herunter. Sie könnten dem Computer schaden. (Gilt für die 3.4.5.+6. Klasse)
Nutzungsvereinbarung
Ab der 3. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler der Primarschule Kirchberg eine Nutzungsvereinbarung, die sowohl von den Lernenden wie von deren gesetzlichen Vertreter*innen unterzeichnet wird.
Convertibles im Unterricht
Im Rahmen dieser digitalen Aufrüstung der Primarschule Kirchberg wird jeder Schülerin und jedem Schüler der 3., 4., 5. + 6. Klassen zusammen mit einem Klassenkameraden ein Convertible für den schulinternen Gebrauch zur Verfügung gestellt. Damit der Umgang geklärt ist, unterzeichnen sowohl die Eltern wie die Schüler*innen folgendes Convertibe Reglement:
Convertible-Reglement
Zweierteams von Schüler*innen der 3., 4., 5. und 6. Klasse erhalten im Schuljahr 21/22 von der Primarschule Kirchberg je ein Convertible. Dies ist ein für den schulinternen Gebrauch bestimmtes personalisiertes Leihgerät.
Die Convertibles, die darauf installierte Software und alles mitgelieferte Zubehör bleiben während des ganzen Schuljahres im Besitz der Primarschule Kirchberg.
Rolle der Schülerinnen und Schüler
Rechte der Schülerinnen und Schüler
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Das Convertible im Unterricht als Arbeitsmittel nutzen (nach Vorgabe der Lehrpersonen).
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Sich gegenseitig beim sinnvollen Einsatz unterstützen.
Pflichten der Schülerinnen und Schüler
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Das Convertible sorgfältig behandeln und gut beaufsichtigen.
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Melden, wenn es Probleme gibt.
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Das Convertible nach jedem Gebrauch ordnungsgemäss versorgen und an den Strom hängen.
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Das Convertible ist ein Werkzeug zum Lernen. Die Schülerinnen und Schüler halten sich an die Auflagen der Lehrpersonen.
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Sorgsame Wahrung der Privatsphäre: Convertible nie in fremde Hände geben, Passwörter sicher verwahren, strikte Respektierung der Privatssphäre anderer.
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Auf dem Convertible keine gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalte abrufen und keine Personen verunglimpfen.
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Wenn nicht ausdrücklich und für den Unterricht erlaubt, werden in der Schule keine Spiele gespielt oder Videos geschaut.
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Innerhalb der Schule bewegt man sich nur im vorgegebenen WLAN im Netz. Alternative Zugänge (z.B.via Mobiltelefone oder andere Netze) können nicht kontrolliert werden und sind daher nicht erlaubt.
Bei einem Regelverstoss behält sich die Schule das Recht vor, die Nutzung des Geräts einzuschränken.
Die Rolle der Schule
Die Schule…
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stellt sicher, dass die Convertibles in funktionstüchtigem Zustand ausgeliefert werden.
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leitet Garantiereparaturen ein und behebt technische Störungen.
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übernimmt keine Verantwortung für allfällig verlorene persönliche Daten oder Unannehmlichkeiten, die durch eine Fehlnutzung oder Nachlässigkeit (z.B. vergessene Passwörter) auftreten.
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behält sich vor, die Nutzung der Geräte einzuschränken.
Die beteiligten Lehrpersonen…
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definieren den Umgang mit den Geräten im Unterricht.
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Bemühen sich um einen vielfältigen Einsatz der Geräte.
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Überprüfen die Einhaltung der allgemeinen schulinternen Medienregeln.
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haben das Recht, jederzeit die Inhalte auf den Convertible zu überprüfen.
Die Rolle der Eltern…
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Bei einem mutwillig verursachten Schadenfall nimmt die Schulleitung mit den Eltern Kontakt auf.
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Normalerweise ist die Haftpflichtversicherung der Eltern zuständig. Allenfalls beteiligt sich die Schule beim Selbstbehalt.